Creuzburg   Unabhängige Zustandsdokumentation von Wohnungen bei Einzug und bei Auszug in Hessen und angrenzenden Bundesländern für Mieter und Vermieter.      Termine : 01514-2049285.

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Vermieter :

 

In dem Moment, in dem man von privat oder auch gewerblich seine Wohnung in die Hände eines Mieters gibt, können Probleme mit diesem entstehen, die sich im Extremfall dann auch erst vor Gericht klären lassen.

Hier empfiehlt es sich eine unabhängige und gerichtsverwertbare Zustandsdokumentation der Wohnung unsererseits vornehmen zu lassen, um sich später nicht vorwerfen zu lassen, dass man ggf. z.B. Stockflecken oder Schimmel übermalt hat und so den Mieter getäuscht hat. Wir erfassen ordnungsgemäß alle Vorschäden um später keine Probleme mit dem Vermieter zu haben.

In der Regel geht es immer um den Zustand der Wohnung im Laufe des Mietverhältnisses.

Sie haben als Vermieter das Recht, alle fünf Jahre eine Inspektion des Mietobjekts vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, um den Zustand der Wohnung zu prüfen.

Auch dieses Inspektion des Mietobjektes übernehmen wir für Sie!

Während des laufenden Mietverhältnisses hat der Mieter eine so genannte Obhutspflicht. Der Mieter muss die Mietsache schonend und pfleglich behandeln. Das bedeutet, dass er die Wohnung mindestsens so sauber halten muss, dass es weder zu Geruchsbelästigungen aus der Wohnung noch zu Ungezieferbefall kommt.

Verschmutzungen der Wohnung, auch durch menschliche Exkremente, sowie erhebliche Unordnung in der Wohnung rechtfertigen keine Kündigung des Mietverhältnisses, solange dadurch weder eine substanzielle Schädigung der Mietsache eingetreten ist (oder droht) noch der Hausfrieden gestört wird. Ist dieses aber der Fall dass dadurch die Schädigung der Mietsache oder der Hausfrieden gestört wird, dokumentieren wir dieses für Sie. Hierfür ist eine Langzeitdokumentation von Nöten. Sprechen Sie mit uns über eine solche individuelle Dokumentation unter
01514-2049285.



Welche Gründe berechtigen den Vermieter, die Wohnung zu besichtigen?

Ein berechtigtes Interesse liegt beispielsweise dann vor, wenn :

- die Wohnung vermietet oder verkauft werden soll und Besichtigungen vereinbart wurden.

- Schäden behoben werden sollen und nach deren Ursache gesucht wird.

- die Wohnung vermessen werden soll.

- es Anhaltspunkte für drohende Schäden gibt

Liegt kein konkreter Anlass vor, darf der Vermieter die Wohnung nur alle ein bis zwei Jahre betreten. Liegt hingegen ein konkreter Anlass vor, können die Besichtigungen häufiger stattfinden.



Belästigt der Mieter andere Mieter im Haus durch laute Musik, können wir auch dieses über einen Zeitraum Ihrer Wahl dokumentieren.

Wir dokumentieren die Lautstärke mit Messungen der Lautstärke mit Dezibel Messgeräten (TÜV geprüftes Test- und Vergleichsverfahren).

Sprechen Sie mit uns über eine solche individuelle Dokumentation unter
01514-2049285.



Möchten Sie andere Verfehlungen des Mieters durch eine Langzeitdokumentation nachweisen? Sprechen Sie uns unter 01514-2049285 an.



Zum Ende der Mietzeit bieten wir Ihnen an, die Wohnung für Sie abzunehmen und die Schlüssel für Sie entgegenzunehmen.

Das ist besonders bei Problemmietern empfehlenswert eine unabhängige und gerichtsverwertbare Dokumentation in den Händen zu halten.

 

 

 

 

 

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