Am Anfang ist noch alles toll : man ist von der neuen Wohnung begeistert, unterschreibt einen Mietvertrag und ein Übergabeprotokoll, doch schnell bemerkt man dass vieles in dem Übergabeprotokoll überhaupt nicht erfasst wurde.
Leider sieht man unter dem Ersteindruck der Begeisterung über die neue Wohnung erst auf den zweiten Blick (meist mit einigen Tagen Abstand) Mängel, die in das Übergabeprotokoll gehört hätten, doch was nun tun?
Den Vermieter nochmals darauf ansprechen und das Mietverhältnis ggf. mit einem schlechten Verhältnis beginnen?
Nein!
Ihnen bleibt als einzige Lösung nur die schnelle unabhängige und gerichtsverwertbare Dokumentation der Wohnung einer neutralen Partei, denn die Probleme werden sicher auf Sie zukommen, wenn Sie wieder ausziehen, besonders wenn das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter im Laufe der Jahre zerrüttet wurde.
Dieses kann schnell nach dem Einzug passieren, wenn Sie sich z.B. über eine frisch gestrichene Wohnung freuen, doch schnell nach dem Einzug erkennen dass das vermutlich nur deswegen war um Schimmel oder Stockflecken von der Seite des Vermieters so lange zu verschleiern, bis ein neuer Mieter einzieht und man ihm/ihr das als “nicht ausreichendes Lüften” in die Schuhe schieben kann.
Mieter haben oft einfach keinen Blick für solche Tricks und Verschleierungen seitens des Vermieters, die dem Mieter aber nach dem Einzug teuer zu stehen kommen kann, besonders wenn dadurch die Kaution am Ende der Mietzeit in Gefahr sein kann. Je höher die Kaution, umso größer die Gefahr dass der Vermieter sich wegen der ihnen untergejubelten Mietmängel daran bedient und sogar noch finanzielle Forderungen darüber hinaus stellt.
Deshalb liegt es an Ihnen die Mietmängel nicht nur zu Beginn des Mietverhältnisses, sondern auch am Ende des Mietverhältnisses unabhängig und gerichtsverwertbar dokumentieren zu lassen.
Mit den beiden unabhängigen und gerichtsverwertbaren Dokumentationen ihrer gemieteten Wohnung zu Beginn und am Ende des Mietverhältnis hat der Vermieter in der Regel dann keine Lust mehr die ihnen untergejubelten Mängel weitergehend anzulasten.
Leider zeigen sich im Laufe der Mietzeit so große Differenzen dass man sich schon so verstreitet, dass man nicht mehr ordentlich miteinander kommuniziert.
Auch hier helfen wir unproblematisch und wir übergeben die Wohnung und die Schlüssel in Ihrem Namen an den Vermieter nach der Zustandsdokumentation der Wohnung.
Sie brauchen sich darum nicht mehr zu kümmern.
Was Sie vor der Übergabe der Wohnung tun müssen, lesen Sie [ HIER ]. Aktuelle Bestimmungen erfragen Sie bitte bei ihrem Rechtsanwalt oder den Mietvereinen.
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