Creuzburg   Unabhängige Zustandsdokumentation von Wohnungen bei Einzug und bei Auszug in Hessen und angrenzenden Bundesländern für Mieter und Vermieter.      Termine : 01514-2049285.

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Informationen für Ihren Auszug :

 

Sie möchten ausziehen und wissen nicht was Sie alles in der Wohnung machen müssen?

Laut § 546 BGB Absatz 1 müssen Wohnungen "besenrein" übergeben werden, doch was heißt das?

1. Entfernen Sie Spinnenweben in der Wohnung und in Ihrem Keller.

2. Saugen Sie den Teppich. Verschmutzungen des Teppichs vorher reinigen.

3. Haben Sie Parkett, Fließen oder Laminat muss dieses gefegt sein. Besser wäre aber noch dieses nass gewischt zu haben.

4. Fenster müssen bei groben Verschmutzungen geputzt werden. Da es strittig sein kann was "grobe Verschmutzungen" sein können, ist es besser diese zu putzen (innen und außen inklusive Fensterrahmen).

5. Entfernen Sie im Bad Kalkablagerungen und Schmierschichten.

6. Entfernen Sie in der Küche Kalkablagerungen und Schmierschichten. Desweiteren müssen Essensreste aus der Küche entfernt werden. Der Kühlschrank in einer mitgemieteten Küche muss sauber sein.
In ihm dürfen sich ebenfalls keine Lebensmittel befinden.

Schauen Sie bitte in ihren Mietvertrag : Steht dort die Formulierung, dass die Wohnung „sorgfältig gereinigt“ oder in „sauberem Zustand“ zu übergeben ist, ist diese Vereinbarung wirksam.



Laut Bundesgerichtshof sind zwar starre Fristen im Mietvertrag für Renovierung / Schönheitsreparaturen unzulässig, doch gelten flexible Fristen zur Orientierung. So z.B. sind Küche, Bad und Dusche alle
3-5 Jahre zu renovieren, die Wohnräume, Schlafräume und der Flur alle 5-8 Jahre und alle übrigen Nebenräume 8-10 Jahre.

Als Schönheitsreparaturen gelten :

- Übermäßig viele oder große Bohrlöcher spachteln. Dübel entfernen.
- Wände und Decken streichen / tapezieren.
- Türen streichen im Innenbereich.
- Fenster streichen im Innenbereich.
- Heizkörper streichen / lackieren.

Haben Sie erst kurz vor dem Auszug bereits renoviert, müssen Sie das nicht noch einmal zum Auszug tun. Haben Sie aber auffällige Farben oder Tapeten benutzt, sollten Sie hierfür den Originalzustand beim Einzug wieder herstellen.



Haben Sie all diese notwendigen Vorarbeiten erledigt und möchten Sie dieses dokumentieren lassen, vereinbaren Sie bitte gleich einen Termin unter 01514-2049285.

Ohne ein unabhängiges Übergabeprotokoll lässt sich nach dem Auszug kaum beweisen, wer die Schäden in der Mietwohnung tatsächlich verursacht hat. War es der Mieter während der Mietzeit? Eventuell der Nachmieter oder gar der Vormieter? Ggf. der Vermieter selbst, der ja schon den Schlüssel für die Wohnung hat? Es liegt bei Ihnen sich solche unverlangte Probleme vom Hals zu halten!

Der Vermieter kann in der Regel später keine Mängelansprüche durchsetzen, wenn er bescheinigt hat, dass er die Wohnung ordnungsgemäß zurückerhalten hat.

 

 

 

 

 

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