Sie kennen das doch sicherlich auch : ist das Mietverhältnis zum Anfang noch harmonisch, können sich im Laufe der Mietzeit zwischen Mieter und Vermieter so unüberwindliche Gräben auftun, dass ein Gespräch zwischen beiden Parteien nicht mehr möglich ist und ggf. auch eine persönliche Wohnungsübergabe nicht mehr möglich ist.
Hier sehen die Vermieter meist noch eine gute Möglichkeit, Wohnungsschäden, die vielleicht schon seit dem Einzug vorhanden waren zahlungspflichtig abrechnen zu wollen.
Seien Sie doch mal ehrlich : wer schaut schon so genau bei der Freude über die neue Wohnung an, um z.B. lockere Fliesen, Schäden an den Türen oder dem Parkett, defekte Steckdosen, nicht lackierte Heizkörper, blinde Fenster oder Kratzer an den Balkontüren, Schäden an mitgemieteten fest eingebauten Möbeln wie z.B. Küchenzeilen usw. so zu dokumentieren, dass diese eben nicht am Ende des Mietverhältnisses durch den Vermieter zu Ihrem Schaden abgerechnet werden können.
Da Sie ja auch in bestimmten Jahresabständen zur Renovierung der Wohnräume verpflichtet sind, kann auch die undokumentierte Renovierung von Seiten des Vermieters ggf. angezweifelt werden. Laut Bundesgerichtshof sind zwar starre Fristen im Mietvertrag unzulässig, doch gelten flexible Fristen zur Orientierung. So z.B. sind Küche, Bad und Dusche alle 3-5 Jahre zu renovieren, die Wohnräume, Schlafräume und der Flur alle 5-8 Jahre und alle übrigen Nebenräume 8-10 Jahre. Wer dann unabhängige Beweise für die Renovierung bei Auszug vorlegen kann, hat eine Trumpf gegenüber dem Vermieter in der Hand.
Im Umzugsstress in die nachfolgende Wohnung und besonders wenn ein schlechtes Verhältnis mit dem Vermieter besteht, möchte man nur noch schnell weg und alles hinter sich bringen. Es gab schon Fälle, wo der Vermieter gar nicht zur Wohnungsübergabe kam. Was macht man da, wenn man am letzten Tag des Mietverhältnisses vor so einer Situation steht? Einfach die Schlüssel der Wohnung in den Briefkasten des Vermieters werfen? Ohne Dokumentation der Zählerstände und ohne Übergabeprotokoll einfach gehen? Ganz schlechte Idee. Auch hierfür bieten wir Ihnen eine unabhängige Lösung für dieses Problem.
Nicht selten ist das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter derart gestört, dass man nur noch per Rechtsanwälte für Mietrecht miteinander kommuniziert und sich oft auch im Laufe der Mietzeit entstandene Probleme nur durch ein zuständiges Gericht lösen lassen. Auch hier sind Sie durch eine unabhängige Zustandsdokumentation Ihrer Wohnung bei Einzug und bei Auszug deutlich im Vorteil!
Halten Sie sich diesen unnötigen Stress vom Hals und nutzen Sie unser Angebot zur unabhängigen Zustandsdokumentation Ihrer Wohnung bei Einzug oder Auszug, bei den notwendigen Renovierungen oder aber auch für Mängeldokumentationen für etwaige Mietminderungen.
Ohne ein unabhängiges Übergabeprotokoll lässt sich nach dem Auszug kaum beweisen, wer die Schäden in der Mietwohnung tatsächlich verursacht hat. War es der Mieter während der Mietzeit? Eventuell der Nachmieter oder gar der Vormieter? Ggf. der Vermieter selbst, der ja schon den Schlüssel für die Wohnung hat? Es liegt bei Ihnen sich solche unverlangte Probleme vom Hals zu halten!
Der Vermieter kann in der Regel später keine Mängelansprüche durchsetzen, wenn er bescheinigt hat, dass er die Wohnung ordnungsgemäß zurückerhalten hat.
Vereinbaren Sie gleich einen Termin unter 01514-2049285 oder 06622-9089776.
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